Abrechnung/Kostenübernahme

Die Honorierung orientiert sich wie üblich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP)


Die Kostenübernahme durch private Krankenkassen ist in der Regel problemlos möglich. Da die Tarife und Leistungen jedoch unterschiedlich sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer privaten Krankenkasse. Hier bekommen Sie nähere Informationen zu den notwendigen Regelungen und Formalitäten bei der Inanspruchnahme einer Verhaltenstherapie durch eine Psychologische Psychotherapeutin.

Wie Sie es als privat versicherter Patient gewohnt sind, geht meine Rechnung direkt an Sie und die Erstattung durch Ihre Kasse liegt in Ihrer Verantwortung.


Paarberatung und -therapie kann bedauerlicherweise auch mit privaten Kassen nicht abgerechnet werden.


Als Selbstzahler spielen Formalitäten für Sie keine Rolle.